Mehr Geld für Tüftler
Wer im Betrieb entwickelt, verbessert oder ausprobiert, kann sich einen Teil der Kosten vom Staat zurückholen. Die Forschungszulage wurde 2026 spürbar ausgebaut: Die Bemessungsgrundlage stieg auf bis zu zwölf Millionen Euro, und kleine und mittlere Unternehmen erhalten eine erhöhte Förderquote von bis zu 35 Prozent.
Das Schöne daran: Die Forschungszulage ist nicht auf Hightech-Labore beschränkt. Auch ein Handwerksbetrieb, der ein neues Fertigungsverfahren entwickelt, oder ein Händler, der eine eigene Software-Lösung baut, kann antragsberechtigt sein. Entscheidend ist, dass echte Entwicklungsarbeit dahintersteckt.
Anders als bei vielen Förderprogrammen gibt es keinen Wettlauf um knappe Töpfe – die Zulage ist ein Rechtsanspruch, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Sie wird mit der Steuer verrechnet oder ausgezahlt, auch wenn der Betrieb gerade keinen Gewinn macht.
erhöhte Förderquote der Forschungszulage für kleine und mittlere Unternehmen
Tipp: Dokumentieren Sie Entwicklungsprojekte von Anfang an – Stunden, Material, Ziele. Diese Nachweise sind die Grundlage für den Antrag. Ein spezialisierter Berater holt oft mehr heraus, als man selbst vermutet.