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VORAUSschau
Ausgabe 03 · 15.08.2026
Kurzmeldung · 15.08.2026 · 1 Min. Lesezeit

Kassen-Meldepflicht nicht verschlafen

Kassen-Meldepflicht nicht verschlafen

Kassen-Meldepflicht nicht verschlafen


Wer ein elektronisches Kassensystem nutzt, muss dieses dem Finanzamt melden. Die Meldung umfasst Angaben zur Kasse, zur zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) und zum Einsatzort und läuft über die offiziellen Finanzamts-Schnittstellen.

Betroffen sind vor allem Einzelhändler, Gastronomen und Dienstleister mit Kassen. Auch geleaste oder gemietete Systeme müssen gemeldet werden – und zwar jede einzelne Kasse. Wird ein Gerät angeschafft oder außer Betrieb genommen, ist auch das mitzuteilen.

Das Thema klingt nach Bürokratie, ist aber schnell erledigt, wenn die Unterlagen beisammen sind: Seriennummer, Anschaffungsdatum, TSE-Zertifikat. Viele Kassenhersteller stellen die nötigen Daten gebündelt bereit oder übernehmen die Meldung auf Wunsch.

Tipp: Prüfen Sie jetzt, ob alle Ihre Kassen ordnungsgemäß gemeldet sind. Im Zweifel hilft Ihr Kassenanbieter oder Steuerberater. Eine fehlende Meldung fällt spätestens bei der nächsten Betriebsprüfung auf – dann wird es unangenehm.

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