Neue Verpackungsregeln ab August
Ab dem 12. August 2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) unmittelbar in allen Mitgliedstaaten – ohne dass ein nationales Gesetz nötig ist. Sie soll Verpackungsmüll reduzieren und betrifft praktisch jeden, der Waren verpackt, versendet oder in Verkehr bringt.
Für den Handel heißt das: weniger Leerraum in Kartons, recyclingfähige Materialien, klarere Kennzeichnung. Online-Händler trifft es besonders, weil sie täglich verpacken und versenden. Auch Mehrweg- und Rücknahmepflichten werden in bestimmten Bereichen ausgeweitet.
Die Entlastung für die Kleinsten: Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten sind von einem Teil der Pflichten ausgenommen. Doch Vorsicht – „ausgenommen“ heißt nicht „raus aus dem Thema“. Wer an größere Unternehmen liefert, bekommt die Anforderungen oft über die Lieferkette weitergereicht.
Tipp: Machen Sie eine kurze Bestandsaufnahme Ihrer Verpackungen. Wo lässt sich Material einsparen? Was ist bereits recyclingfähig? Kleine Umstellungen jetzt sparen später Ärger – und Verpackung, die auffällt, ist ohnehin ein Pluspunkt beim Kunden.