ARETZ CONSULTING
VORAUSschau
Ausgabe 03 · 15.08.2026
Kurzmeldung · 15.08.2026 · 1 Min. Lesezeit

E-Rechnung: Die Uhr tickt

E-Rechnung: Die Uhr tickt

E-Rechnung: Die Uhr tickt


Die E-Rechnungspflicht ist längst beschlossene Sache – und sie kommt in Stufen. Seit Januar 2025 muss jeder Betrieb E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Ab 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Jahresumsatz ihre Rechnungen im Geschäftskundenbereich auch elektronisch ausstellen, ab 2028 gilt das für alle übrigen.

Wichtig zu wissen: Eine PDF-Rechnung per E-Mail ist keine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes. Gefordert ist ein strukturiertes Datenformat wie XRechnung oder ZUGFeRD, das sich maschinell auslesen lässt. Wer zu spät umstellt, riskiert, dass Rechnungen nicht anerkannt werden – und der Vorsteuerabzug ins Wanken gerät.

Die gute Nachricht: Sie haben noch Zeit, aber nutzen Sie sie. Behandeln Sie 2026 als Pilotjahr. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater und Ihrem Software-Anbieter, ob Ihre Rechnungssoftware die Formate beherrscht. Viele Buchhaltungsprogramme bringen die Funktion längst mit – oft muss sie nur aktiviert werden.

Tipp: Stellen Sie zuerst den Empfang sicher, dann den Versand. Senden Sie testweise eine E-Rechnung an einen Stammkunden und prüfen Sie, ob alles sauber ankommt. So sind Sie startklar, bevor die Frist Sie einholt.

Zurück
Kontakt aufnehmen